Die bestandene gewerbliche Waffensachkundeprüfung ist die Voraussetzung für das dienstliche Führen einer Schusswaffe. Insbesondere für Mitarbeiter im Geld- und Werttransport, kerntechnischen Anlagen, militärischen Liegenschaften und in Teilen des Personenschutzes/ Detektive ist diese Prüfung zwingend notwendig.
Nach Absolvierung des Lehrgangs gemäß § 7 WaffG und bestandener Prüfung ist die Befähigung zum Tragen von Lang- und Kurzwaffen im Rahmen der Ausübung der Sicherheitsdienstleistung gegeben.